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Vorschrift
Normgeber:Finanzministerium
Aktenzeichen:12-00 33.33/2010
Erlassdatum:03.02.2010
Fassung vom:03.02.2010
Gültig ab:24.02.2010
Gültig bis:31.12.2015
Quelle:Wappen Niedersachsen
Gliederungs-Nr:64000
Fundstelle:Nds. MBl. 2010, 236
 

Tabellen
der standardisierten Personalkostensätze für die Durchführung von Gesetzesfolgenabschätzungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, der Durchschnittssätze für die Veranschlagung
der Personalausgaben sowie der Durchschnittssätze für die Berechnung der haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Altersteilzeit für 2010


RdErl. d. MF v. 3. 2. 2010 — 12-00 33.33/2010 —
— VORIS 64000 —


Fundstelle: Nds. MBl. 2010 Nr. 8, S. 236


Bezug:

a)
 

Bek. d. StK v. 15. 4. 1998 (Nds. MBl. S. 759)
— VORIS 20210 00 00 00 003 —


b)
 

RdErl. v. 15. 12. 2006 (Nds. MBl. 2007 S. 47), zuletzt geändert durch
RdErl. v. 8. 12. 2009 (Nds. MBl. 2010 S. 47)
— VORIS 64100 —


c)
 

RdErl. v. 12. 9. 2007 (Nds. MBl. S. 1255)
— VORIS 64000 —



1. In den Anlagen 1 und 2 werden die standardisierten Personalkostensätze bekannt gegeben. Die Berechnungen basieren auf dem NBesG i. d. F. der Änderung durch das NBVAnpG 2009/2010 (Artikel 1 des Gesetzes vom 14. 5. 2009, Nds. GVBl. S. 203) sowie dem 2. Änderungstarifvertrag zum TV-L vom 1. 3. 2009.

Die standardisierten Personalkostensätze sind sowohl für Gesetzesfolgenabschätzungen als auch im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsberechnungen, sofern standardisierte Werte für den Personalbereich zugrunde gelegt werden, heranzuziehen. Die Berechnungen erfolgten nach dem in Nummer 3.4.4 der Vorläufigen Grundsätze für die Durchführung von Gesetzesfolgenabschätzungen festgelegten Schema (Anlage zur Bezugsbekanntmachung zu a). Für die Sachkostenpauschale (Spalte 8 der Tabellen) wurde auf der Basis von aktuellen Daten, ohne Personal und Ist-Ausgaben in den Schulkapiteln, im Kapitel 03 20 sowie Kapitel 11 05 ein Pauschsatz für einen durchschnittlichen normalen Büroarbeitsplatz ermittelt. Dieser Pauschsatz in Höhe von 9 225 EUR enthält neben Pauschalen für

kalkulatorische Raumkosten in Höhe von 1 482 EUR,
laufende Sachkosten in Höhe von 3 531 EUR für z. B. Material, Fernmeldekosten, Einzelerwerb von Büroausstattungsgegenstände usw.,
sonstige jährliche Investitionen in Höhe von 582 EUR für z. B. Fernmeldeanlagen, besondere Betriebseinrichtungen u. Ä.

auch einen Zuschlag in Höhe von 3 630 EUR für die IuK-Ausstattung eines Büroarbeitsplatzes.

Sofern Arbeitsplätze mit Spezialausstattungen betrachtet werden, sind anstelle der in der Sachkostenpauschale enthaltenen Pauschsätze auf den Einzelfall abgestimmte besondere Kostenermittlungen anzustellen.

Hinsichtlich der in die Berechnung einbezogenen Durchschnittssätze wird auf Nummer 2 verwiesen.


2. In der Anlage 3 sind für alle Besoldungs- und Entgeltgruppen die Durchschnittssätze zur Veranschlagung der Personalausgaben zusammengefasst dargestellt. Hierin sind die Auswirkungen des oben aufgeführten Anpassungsgesetzes sowie Änderungstarifvertrages berücksichtigt.

Die Berechnung der Durchschnittssätze erfolgte auf Basis der von der Abteilung Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle der OFD (OFD-LBV) ermittelten Ist-Ausgaben je Besoldungs- und Entgeltgruppe im Zahlmonat Oktober 2009, wobei

2.1
im Besoldungsbereich
die ab 1. 3. 2010 vorgesehene linearere Anpassung um 1,2 v. H.,
die Jahressonderzahlung für Kinder,
die Jahressonderzahlung für Beamtinnen und Beamte bis BesGr A 8,
die Amtszulagen,
die dynamischen und statischen Stellen- sowie Erschwerniszulagen,
2.2
im Tarifbereich jeweils einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, der Umlage zur Zusatzversicherung und des Sanierungsgeldes
die ab 1. 3. 2010 vorgesehene linearere Anpassung um 1,2 v. H.,
die Jahressonderzahlung und die Strukturausgleichzulage,
die kindbezogenen Entgeltanteile gemäß § 11 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L,
die dynamischen und statischen Stellenzulagen sowie Erschwerniszulagen

einbezogen wurden.

Sofern darüber hinaus weitere Zulagen gewährt werden, sind diese den Durchschnittssätzen hinzuzurechnen.

Bei Abweichungen von den Stellenplänen und Bedarfsnachweisen (neue Stellen, Höherstufungen usw.), Veränderungen der Personalkostenbudgets sowie bei Veränderungen der Beschäftigungsmöglichkeiten für Tarifbeschäftigte sind ab sofort die neu berechneten Durchschnittssätze anzuwenden.


3. Die Durchschnittssätze zur Berechnung der haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Altersteilzeit im Haushaltsjahr 2010 für die einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen sind in Anlage 4 zusammengefasst dargestellt.


4. Grundlage für die Berechnung der Durchschnittssätze und somit auch der standardisierten Personalkostensätze sind die Strukturverhältnisse innerhalb der Landesverwaltung. Zur Übernahme auf Bereiche außerhalb der Landesverwaltung sind sie daher nicht geeignet.


5. Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 24. 2. 2010 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2015 außer Kraft. Der Bezugserlass zu c tritt mit Ablauf des 23. 2. 2010 außer Kraft.



An die
Dienststellen der Landesverwaltung



Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Anlage 1: Standardisierte Personalkostensätze für den Besoldungsbereich in 2010 (Stand: NBVAnpG 2009/2010)

Anlage 2: Standardisierte Personalkostensätze für den Besoldungsbereich in 2010 (Stand: 2. Änderungstarifvertrag zum TV-L)

Anlage 3: Tabellen der Durchschnittsätze für die Veranschlagung der Personalausgaben in 2010

Anlage 4: Tabellen der Durchschnittsätze zur Brechnung der haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Altersteilzeit in 2010

 


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